1. Bauabschnitt von Rhein-Strom-km 751,6 bis 753,7 fertiggestellt zwischen April 2001 bis Juli 2002

Genehmigt durch die Planfeststellungsbeschlüsse der Bezirksregierung vom 10. November 1999 

Das Gebiet des Deichverbandes Meerbusch-Lank ist Teil des linksrheinischen Polders zwischen den Städten Neuss und Xanten, welches durch Banndeiche gegen Hochwasser des Rheinstromes geschützt wird. Der Hochwasserschutz des Deichverbandes Meerbusch-Lank beginnt stromunterhalb bei Rhein-Strom -km 760,6 an der Stadtgrenze zu Krefeld und schließt stromoberhalb bei Strom-km 751,6 an den Banndeich des Deichverbandes "Neue Deichschau Heerdt" an. Der ca. 10 km lange Banndeich schützt z. Zt. eine Fläche von ca. 2.475 ha.

Im Rahmen der Deichsicherungsprogramme sind Untersuchungen zur Standsicherheit des jetzigen Deiches durchgeführt worden. 

Die Untersuchungen haben ergeben, dass zwar keine unmittelbare Gefahr besteht, aber bei Eintreten des Bemessungshochwassers auf ganzer Länge des Deiches Probleme auftreten könnten. Weitere Untersuchungen haben dann ergeben, dass es erforderlich ist, den vorhandenen Deich sukzessive durch Neuaufbau auf den neuesten Stand der Deichbautechnik zu bringen. 

Die Kosten der Sanierung des 1. Bauabschnittes betrugen 7,7 Mio EURO

Deichsanierung Grafik

1.

Die Schlammdruckrohrleitung DN 150 ist
außer Betrieb und wird im Deichbereich
entfernt


9.

Der Kontrollschacht der Abflußleitung
wird um ca. 0,80 m erhöht

2.

Begrenzung des Arbeitsstreifen auf 10 m
Gesamtbreite entlang des Zulaufkanals, Sicherheitsabstand zu diesem 2,0 m


10.

Wiederherstellung des vorhandenen Erschließungsweges in der
Deichschutzzone (nur Erdweg)

3.

Fläche für Baustelleninrichtung


11.

Verzicht auf den Arbeitsstreifen wegen
vorh. Bewuchs

4.

Deichverteidigungsweg und Deichkrone
werden durch Rampen für Fußgänger
und Radfahrer verbunden


12.

Verzicht auf den Arbeitsstreifen wegen
vorh. Bewuchs

5.

Verlängerung und Sanierung der
Schleuse im Meer'schen Mühlenbach


13.

Wiederherstellung des vorhandenen Erschließungsweges in der
Deichschutzzone (nur Erdweg)

6.

Vorhandene Anbindung entfällt


14.

Wiederherstellung des vorhandenen Erschließungsweges in der
Deichschutzzone (nur Erdweg)

7.

Die Kontrollschächte der Betonrohrleitung
DN 800 sind höhenmäßig anzugleichen


15.

Der Schieberschacht des Ablaufkanals
wird um 0,30 m erhöht

8.

Die Versorgungsleitungen, Wasser und
Telekom, werden an die neue
Deichtrasse angepasst.


16.

Verzicht auf den Arbeitsstreifen wegen
vorh. Bewuchs