Der Deichverband Meerbusch-Lank und seine Organe 

Der Deichverband Meerbusch-Lank ist ein Wasserverband mit den Hauptaufgaben Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung. 

Die Organisation des Verbandes richtet sich im wesentlichen nach Bundesrecht und einigen speziellen landesrechtlichen Vorschriften. 

Das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz -WVG) vom 12. Februar 1991, (Bundesgesetzblatt I Nr. 11 vom 20. Februar 1991) regelt detailliert, welche Anforderungen an die Organisationsstruktur einschließlich der finanziellen Erfordernisse an den Verband zu stellen sind. Im Rahmen der Selbstverwaltung gibt sich der Verband eine Satzung, die den von der Wasserver-bandsordnung vorgegebenen Rahmen durch nähere Regelungen ausfüllt. 

Organe des Deichverbandes Meerbusch-Lank sind der 

Erbentag (Ausschuss) des Deichverbandes Meerbusch-Lank Der Erbentag des Deichverbandes Meerbusch-Lank besteht aus 15 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Die Erbentagsmitglieder werden alle fünf Jahre von der Mitgliederversammlung des Verbandes gewählt. Der z.Zt. amtierende Erbentag wurde in der Mitgliederversammlung am 10. Dezember 2024 für die Amtszeit 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 gewählt.  Die Aufgaben des Erbentages sind in § 13 der Satzung des Verbandes festgelegt.

Dem Erbentag gehören folgende ordentliche Mitglieder an:  

  • Daniel Hartenstein
  • Friedhelm Ridders-Wolf
  • Andreas Horster
  • Leo Jürgens
  • Stephan Münks
  • Klaus Jagusch
  • Peter Frangen
  • Georg Neuhausen
  • Hans-Josef Riskes
  • Peter Grefen
  • Gerd Eckers
  • Jörg Humborg
  • Thomas Giesler
  • Stephan Hanebrink
  • Hans-Josef Spennes-Kleutges


Stellvertretende Mitglieder:

  • Franz-Josef (Franzi) Norf
  • Willi Weyers
  • Frank Neukirchen
  • Guido Biegel
  • Jan Jürgens
  • Markus Bolten


 Vorsitzender im Erbentag ist Deichgräf Christof Cames

Deichamt (Vorstand) des Deichverbandes Meerbusch-Lank. Das Deichamt umfasst den Deichgräfen und 6 weitere ordentliche Mitglieder (s.g. Heimräte) sowie 6 persönliche Vertreter der Heimräte. Ein ordentlicher Heimrat ist zum Stellvertreter des Deichgräfen zu wählen. Die Mitglieder des Deichamtes, der Deichgräf und sein Stellvertreter werden vom Erbentag des Verbandes für die Dauer von 5 Jahren gewählt. In der Sitzung des Erbentages am 6. März 2025 wurde für die Amtszeit vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 das neue Deichamt gewählt. Die Mitglieder des Deichamtes, der Deichgräf und sein Stellvertreter üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Innerhalb des Deichamtes ist Heimrat Markus Jessen mit den Aufgaben des Verbandstechnikers betraut. Franz Josef Jürgens wurde mit Wirkung vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030 zum Geschäftsführer des Verbandes bestellt. 

Dem Deichamt gehören folgende Herren an:

  • Klaus Kupp
  • Heinrich Leuchten
  • Daniel Hartmann
  • Stefan Deussen
  • Markus Jessen


Persönliche Stellvertreter sind die Damen und Herren

  • Guido Biegel ........... für Klaus Kupp


  • Stefan Hamacher .... für Heinrich Leuchten


  • Hanno Judenau ...... für Daniel Hartmann


  • Heiner Stocks .......... für Stefan Deussen


  • Iveta Despodova ..... für Markus Jessen


  • Frank Küppers ......... für Olaf Gielen